Atomkraftwerk Brunsbüttel darf Laufzeit nicht verlängern

Gericht in Schleswig weist Klage von Betreiber ab – Vattenfall will vor Bundesrichter ziehen

Schleswig (APA/AP/dpa) – Das Atomkraftwerk Brunsbüttel darf seine im deutschen Atomausstieg vereinbarte Laufzeit nicht verlängern. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig wies am Mittwoch die Klage der Betreibergesellschaft Vattenfall ab, mit der sie die Übertragung von Reststrommengen des stillgelegten Meilers Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel durchsetzen wollte.
Das Atomgesetz lasse eine derartige Übertragung nicht zu, erklärten die Richter und bestätigten damit die Auffassung des Bundesumweltministeriums. Erstmals in Deutschland entschied damit ein Gericht über die Verlängerung der Restlaufzeit eines Atomkraftwerks.

Die Reststrommenge des derzeit abgeschalteten Reaktors Brunsbüttel reicht laut Kieler Atomaufsicht bis Ende 2009.Der Konzern kündigte Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. Das Bundesumweltministerium begrüßte das Urteil. Konkret geht es um das 1988 stillgelegte Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich, für das eine Strommenge von 107,24 Terrawatt-Stunden (TWh) festgelegt worden war. Diese darf laut einer Fußnote zu einer Gesetzesanlage auf andere Meiler übertragen werden – Brunsbüttel wird dort jedoch nicht genannt. Trotzdem beantragte Vattenfall im März 2007 die Übertragung von 15 TWh aus dem Stromproduktionskontingent von Mülheim-Kärlich auf Brunsbüttel. Das Umweltministerium lehnte dies ab.

Das an der Elbe gelegene AKW Brunsbüttel steht seit Juli vergangenen Jahres wegen diverser technischer Probleme still. Erstmals war es am 28. Juni nach einem Kurzschluss heruntergefahren worden. Die Kieler Atomaufsicht rechnet frühestens im Februar mit einem Wiederanfahren.