Basisinformationen zum Melk-Abkommen

Entstehung, Status, Inhalt, Zeitpunkt und Status der Erfüllung

Entstehung

Abgeschlossen am 29.11.2001 in Brüssel zwischen Premier Zeman und Bundeskanzler Schüssel unter Patronanz von EU-Kommissar Verheugen

Status

Gültiges völkerrechtliches Abkommen, beinhaltet jedoch keine Streitbeilegungsklausel

Inhalt

Primär die Behebung der im Kapitel VI, Beilage 1 angeführten Sicherheitsmängel des AKW Temelín. Im Gegenzug ermöglichte Österreich den Abschluß des Energiekapitels. Weitere Punkte beinhalten Bestimmungen über Information bei Störfällen oder Umwelteinflüsse.

Zeitpunkt der Erfüllung

Beginn des kommerziellen Betriebes des AKW Temelín. Da dieser Begriff weder in Tschechien noch in Österreich rechtlich definiert ist, war der Erfüllugszeitpunkt umstritten. Schließlich einigte man sich auf den Zeitpunkt der Kollaudierung. Die Kollaudierung des AKW Temelín wurde im November 2006 rechtskräftig.

Status der Erfüllung

Das Abkommen wurde durch die tschechische Seite verletzt – schwerwiegende Sicherheitsmängel wurden nicht behoben (s. Endbericht der österreichischen Seite vom Juni 2005). Am 4. Juni 2007 stellte die österreichische Bundesregierung die Verletzung des Melk-Abkommens fest. Es wurde eine tschechisch-österreichische interparlametarische Kommission konstituiert, in deren Rahmen eine Lösung der offenen Fragen gesucht werden sollte.
Im Rahmen der dritten Sitzung im Dezember 2007 stellte die tschechische Seite die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melk-Abkommens in Frage. Der weiteren Tätigkeit der Kommission wurde dadurch die Grundlage entzogen. Trotz dieser alarmierenden Situation unternahmen die verbliebenen Mitglieder der Kommission aus den Fraktionen der SPÖ und der ÖVP im Rahmen der abschließenden Sitzung im Juni 2008 keinen Versuch zur Klärung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Melk-Abkommens. Auch die Bundesregierung blieb in dieser Schlüsselfrage völlig untätig.
Die wichtigsten Sicherheitsmängel im AKW Temelín wurden bis heute nicht behoben, das Melk-Abkommen wurde daher nicht erfüllt. Trotz der erhöhten Gefährdung unternahm die Bundesregierung bisher keinen Versuch, die Erfüllung des Melk-Abkommens von der tschechischen Seite einzufordern.