Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zum deutschen Energiekonzept jetzt!

Die Bundesregierung muss ihre Verpflichtung zur Wahrung der Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung wahrnehmen und die widerrechtlichen Beschlüsse zur Betriebsverlängerung deutscher Kernkraftwerke stoppen.

PRESSEMITTEILUNG ZUR PRESSEKONFERENZ AM 12. OKTOBER IN LINZ 

Linz, 12. Oktober 2010. Die Erstellung des deutschen Energiekonzeptes, welches die Basis für die beabsichtigte massive Verlängerung der Betriebszeiten deutscher Atomkraftwerke darstellt, unterliegt einer grenzüberschreitenden UVP-Pflicht. Die auch für Deutschland gültige EU-Richtlinie 2001/49/EG verlangt ausdrücklich, dass die Umweltprüfung vor der Annahme des Plans oder Programms oder vor dessen Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren durchzuführen ist. Der Versuch der deutschen Bundesregierung, das Konzept sowie die erforderlichen gesetzlichen Änderungen im Eiltempo durch den Bundestag zu bringen, stellt einen klaren Rechtsbruch dar.

Leider ergreift auch die österreichische Bundesregierung nicht die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Bisher hat sie die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltprüfung bei der säumigen deutschen Bundesregierung nicht urgiert. Die EU-Richtlinie 2001/42/EG sieht eine solche Vorgangsweise ausdrücklich vor. Im Artikel 7, Absatz 1 der genannten Richtlinie wird festgehalten: “Stellt ein Mitgliedstaat, der voraussichtlich erheblich betroffen sein wird, einen entsprechenden Antrag, so übermittelt der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Plan oder das Programm ausgearbeitet wird, vor der Annahme des Plans oder Programms oder vor dessen Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren eine Kopie des Plan- oder Programmentwurfs und des entsprechenden Umweltberichts an den anderen Mitgliedstaat“. Laut Absatz 2 muss sichergestellt werden, dass „die Behörden nach Artikel 6 Absatz 3 und die Öffentlichkeit nach Artikel 6 Absatz 4 in dem Mitgliedstaat, der voraussichtlich erheblich betroffen sein wird, unterrichtet werden und Gelegenheit erhalten, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen“. „Die Bundesregierung ist daher dringend aufgefordert, bei der deutschen Bundesregierung umgehend die Einleitung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Energiekonzept im Sinne der oben angeführten Bestimmungen einzufordern“, erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. „Eine andere Vorgangsweise wäre grob fahrlässig und würde die Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung gefährden“.

Die einzige bisher bekannte Aussage von Umweltminister Berlakovich zur längst überfälligen Einleitung eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum deutschen Energiekonzept, lässt bei den Atomgegnern allerdings die Alarmglocken schrillen. „Das ist nicht möglich“, erklärte der Umweltminister dazu gegenüber der Kronenzeitung. Stattdessen bereite man einen Fragenkatalog für ein bilaterales Expertentreffen – eine unverbindliche und völlig wirkungslose Maßnahme. „Dass Berlakovich nun behauptet Österreich könne keine UVP fordern, zeigt eindeutig, dass unsere Kritik an ihm berechtigt ist und seine Antiatom-Politik lediglich zur Selbstinszenierung taugt, der Bevölkerung aber Null bringt. Als Umweltminister ist er untragbar“, erklärt Elvira Pöschko, Obfrau des Vereines „Antiatom Szene“.

Die Frage der Betriebsverlängerung deutscher Atomkraftwerke hat für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung eine große Bedeutung. Es soll auch der Betrieb von gänzlich veralteten und daher besonders gefährlichen Reaktoren der Baulinie 69 um acht Jahre verlängert werden. Zu dieser Gruppe zählt auch das grenznahe AKW Isar 1. „Die Vorgangsweise der deutschen Bundesregierung die Laufzeit von Isar I um acht Jahre zu verlängern ist völlig verantwortungslos. Es zählt zu den ältesten AKWs in der BRD und wurde bereits 1977 in Betrieb genommen. Isar I stellt schon allein wegen der Hauptwindrichtung aus Westen ein nicht länger tolerierbares Risiko für Oberösterreich dar. Es ist ein Uraltmeiler der Zwentendorfgeneration und absolut veraltet. Eine Stilllegung ist längst überfällig“, begründet DI Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee das kategorische Nein zu einem Weiterbetrieb des Meilers. „Neben massiven Sicherheitsdefiziten liegt Isar I noch dazu in der Einflugschneise des Münchener Flughafens und kann durch die dünne Außenhaut einem Fugzeugabsturz nichts entgegensetzen. Große Freisetzung von Radioaktivität wäre die Folge“, ergänzt Manfred Doppler.

Bei der Einforderung einer grenzüberschreitenden Umweltprüfung für das deutsche Energiekonzept besteht Gefahr im Verzug. Falls die Bundesregierung in Wien die Einleitung einer grenzüberschreitenden UVP nicht urgiert, so gefährdet sie dadurch auch später mögliche rechtliche Schritte. Aus diesem Grund wurde ein offener Brief an die Mitglieder der deutschen und österreichischen Bundesregierung formuliert. Er enthält eine Aufforderung, den widerrechtlichen Zustand zu beenden, die Anträge im Bundestag zurückzuziehen sowie die Erstellung des Energienkonzeptes im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften neu aufzurollen. Die österreichische Bundesregierung wird darin aufgefordert, bei der deutschen Bundesregierung die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltprüfung zum deutschen Energiekonzept zu beantragen. Bei Ablehnung dieses Anliegens müsste ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Der offene Brief stellt auch die Grundlage für eine Online-Protestaktion zu diesem Thema dar, die noch diese Woche beginnen wird.