Neue Blöcke in Temelín: UVP-Verfahren verletzt EU-Recht, 6.950 Einzelpersonen protestieren, Bundesregierung untätig
Das derzeit laufende UVP-Verfahren zur Errichtung neuer Blöcke im AKW Temelin wird nach einem UVP-Gesetz geführt, welches vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erkannt wurde.
Die österreichische Bundesregierung lässt ihre Möglichkeiten zum Schutz der Interessen der Verfahrensteilnehmer aus Österreich ungenutzt.
Das UVP-Verfahren befindet sich in derzeit in seiner Hauptphase. Im Oktober 2010 wurde die erste Einwendungsfrist nach Vorlage der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) des Projektbetreibers beendet. Im Rahmen unserer Online-Protestaktion haben 6.950 engagierte Einzelpersonen ihre Einwendungen eingebracht, gleichzeitig Beschwerden gegen die Verletzung des EU-Rechts erhoben und gegen die Untätigkeit der österreichischen Bundesregierung protestiert.
Nach dem tschechischen UVP-Gesetz ist der folgende weitere Ablauf vorgesehen:
Die Einwendungen wurden an das tschechische Umweltministerium in Prag geleitet. Ein Gutachter soll die UVE des Betreibers sowie alle gesammelten Einwendungen sichten und dazu Stellung nehmen. Dieser Vorgang soll laut gesetzlicher Vorgaben 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Das Verfahren liegt gegenüber dem vorgesehenen Zeitplan bereits ca. 12 Monate im Verzug. Die Gründe dafür sind nicht bekannt.
Nach der Veröffentlichung des Gutachtens wird es eine zweite 30-tägige Einwendungsfrist geben. Innerhalb dieser Frist werden auch öffentliche Erörterungen durchgeführt. Danach wird wieder ein Gutachten über die im Rahmen der zweiten Frist eingebrachten Einwendungen und Beiträge im Rahmen der öffentlichen Erörterungen erstellt. Anschließend wird die abschließende Stellungnahme des tschechischen Umweltministeriums („UVP-Bescheid“) erstellt. Diesen Bescheid benötigt der Projektbetreiber als Unterlage für die Einleitung weiterer Verfahren (baurechtliche, wasserechtliche und atomrechtliche Verfahren).
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