Neue Blöcke in Temelín: UVP-Verfahren verletzt EU-Recht, 6.950 Einzelpersonen protestieren, Bundesregierung untätig
Das derzeit laufende UVP-Verfahren zur Errichtung neuer Blöcke im AKW Temelin wird nach einem UVP-Gesetz geführt, welches vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erkannt wurde.
Die österreichische Bundesregierung lässt ihre Möglichkeiten zum Schutz der Interessen der Verfahrensteilnehmer aus Österreich ungenutzt.
Demontage der österreichischen Anti-Atom-Politik im Zeitraum 2000 bis 2010 – mögliche Querverbindungen zu Interessen von Atomstrom- und Baukonzernen
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu den Hintergründen der systematischen Abschwächung der österreichischen Anti-Atom-Politik gefordert.
Tätigkeit von Ex-Bundeskanzler Schüssel für den Atomkonzern RWE sowie von Ex-Bundeskanzler Gusenbauer im Aufsichtsrat von STRABAG (am Mochovce-Projekt beteiligt) als Anknüpfungspunkte für die Untersuchungen.
AKW-Standorte in der Tschechischen Republik
Temelin: 2 Blöcke VVER 1000 ( 2x 1.000 MWe)
Dukovany: 4 Blöcke VVER 440/213 (4x 440 MWe)
Grenznahe AKW´s rund um Österreich
Übersichtskarte mit Detailangaben zu den Blöcken








